Beide im Streit befindlichen Parteien können sich auf einen unabhängigen EDV -
Sachverständigen einigen und diesen auffordern, ein Schiedsgutachten zu erstellen.
Der Sachverständige wird sich kurz in die Thematik einarbeiten, dann bei einem
gemeinsamen Termin die Probleme analysieren und sich die Anlage ansehen.
Anschließend wird ein für beide Parteien verbindliches Schiedsgutachten erstellt,
welches dann auch den bindenden Kompromiss beziehungsweise die Entscheidung
enthält. Dieses Schiedsgutachten ist dann auch gerichtsrelevant, da die Gerichte
nach einem solchen Schiedsgutachten keinen Prozess mehr zulassen.
Durch die relativ geringe Streitsumme wird sich hier der Vorteil der Kosten in
Grenzen halten, da der Sachverständige etwa 1,5 Tage Arbeit in Rechnung stellen
wird, die sich beide Parteien teilen. Eine Einsparung von etwa 20% ist aber auch
realisierbar und die Angelegenheit ist wesentlich schneller bereinigt.
Wenn sich beide Parteien auf die Beauftragung eines Schiedsgutachtens geeinigt
haben, ist der Ablauf der gleiche, wie bei der Mediation, nur dass am Ende der
Klärung vor Ort ein Gutachten erstellt wird, in dem die Entscheidung des Gutachters
beinhaltet ist.
Auch in diesem Bereich stehe ich Ihnen für meine Spezialgebiete zur Verfügung.
Wenn Sie eine entsprechende Formulierung für die Vertragsunterlagen vor
Vertragsabschluss benötigen, helfe ich Ihnen gern auch bei dieser.