Rechnungsgutachten

Ein EDV - Sachverständiger hat auch die Möglichkeit eine umfassende
Rechnung in seinen Spezialgebieten zu prüfen. Für diese Art Gutachten
werden die Vereinbarungen und die Rechnung gesichtet, die Arbeit
begutachtet, mit dem Rechnungssteller abgeklärt und dann ein
entsprechendes Gutachten erstellt.

Die Absprache mit dem Rechnungssteller kann bei schwerwiegenden
Gründen unterbleiben, ist jedoch dann auch entsprechend im Gutachten
vermerkt, da dann abgesprochene Zusatzarbeiten womöglich nicht
vollständig geklärt werden können.