Parteiengutachten


Im Normalfall wird das Gericht auf Grund der Komplexität ein Gerichtsgutachten
in Auftrag geben, welches zum Zeitpunkt des Beweisbeschlusses des Gerichts
den Zustand und die Funktionalität der Software zum Zeitpunkt der
Klageeinreichung dokumentieren soll. Es kann bis zum Beweisbeschluss
einige Zeit vergehen, in der die Software durch Änderungen am Betriebssystem
oder der Rechnerwelt oder der Datenbasis andere Eindrücke hinterlässt.

In diesem Fall sollte der Auftragnehmer vor Einreichen der Klage ein
Parteiengutachten bei einem EDV - Sachverständigen in Auftrag geben.
Dieses kann dann klären und dokumentieren, wie der Zustand der Software
ist und welche Feststellungen der Sachverständige treffen konnte. Dieses
Parteiengutachten kann dann bei der Klageeinreichung mit eingereicht werden
und wird meistens (abhängig von der Qualität des Gutachtens) vom Gericht als
Basis für die Verhandlung benutzt. Durch diese Vorgehensweise kann der
Auftragnehmer sicherstellen, dass der wirkliche Zustand zu Streitbeginn
dokumentiert ist. Meistens ist ein Parteiengutachten zudem preislich günstiger,
als ein Gerichtsgutachten.

Natürlich erstelle ich für Sie ein Gutachten in meinen Spezialgebieten zur
Dokumentation eines Zustandes.
Nach der entsprechenden Beauftragung und Klärung des Umfanges, werde
ich mich in das Thema und den Vorfall einarbeiten, wenn möglich die
Situation vor Ort oder bei mir in Augenschein nehmen und dann ein
entsprechendes Gutachten erstellen und übergeben.