Fertigstellungsbescheinigung
Hierbei wird ein Sachverständiger beauftragt, der sich vom
Auftragnehmer die grundsätzlichen Unterlagen und
Vereinbarungen des Werkvertrages geben lässt und die
Maßnahmen zur Fertigstellung und Dokumentation erläutern
lässt. Anschließend wird vom EDV - Sachverständigen ein
Termin zur Fertigstellungsbescheinigung und vor Ort Analyse
vereinbart. Nach diesem Termin wird entweder eine
entsprechende Bescheinigung erstellt und damit die Abnahme
dokumentiert oder die entsprechenden abnahmerelevanten
Mängel definiert. Wird die Fertigstellungsbescheinigung erstellt,
hat der Auftragnehmer die Abnahme erhalten und hat den
Anspruch auf die Zahlung erreicht. Ist der Auftraggeber nicht
zu einem Termin vor Ort bereit oder nicht anzutreffen, kann der
Sachverständige die Fertigstellungsbescheinigung direkt erstellen.
Diese Vorgehensweise ist sicherlich schneller als der gerichtliche Weg.
Wenn Sie eine Abnahme erreichen möchten, stehe ich Ihnen in
meinen Spezialgebieten für die Durchführung einer
Fertigstellungsbescheinigung zur Verfügung.
Nach der Beauftragung werde ich mich in das Thema mit den zur
Verfügung gestellten Unterlagen einarbeiten, beide Parteien informieren
und einen Termin für die Besichtigung mitteilen.
Nach diesem Termin erhalten beide Parteien einen Bericht und bei
erfolgreicher Feststellung oder Verweigerung der anderen Partei
die Fertigstellungsbescheinigung.